Arbeitszeugnis-Generator — einfach oder qualifiziert nach § 109 GewO
Angaben eintragen, Note per Klick statt Freitext wählen — Leistungs- und Verhaltensbeurteilung entstehen aus feststehenden Standardformulierungen, die Schlussformel passt sich automatisch der gewählten Note an.
Angaben eintragen
Ein qualifiziertes Zeugnis darf der Arbeitgeber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers ausstellen (§ 109 Abs. 1 Satz 3 GewO) — wählen Sie daher bewusst zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis.
Frühere Zeugnisse wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Über dieses Werkzeug
Erstellt ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 GewO. Leistung und Verhalten werden ausschließlich über eine feststehende Noten-Klickskala bewertet, nie per Freitext — das schützt strukturell vor versteckten Formulierungen, die einen anderen Aussagegehalt als den äußerlich erkennbaren haben (§ 109 Abs. 2 Satz 2 GewO). Die Schlussformel passt ihre Stärke automatisch an die gewählte Note an. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Generator nicht abdeckt
6 Punkte zur Genauigkeit dieses Zeugnisses
- Außerordentliche/fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund sind als Beendigungsgrund bewusst nicht wählbar — solche Fälle sind rechtlich besonders sensibel und sollten gesondert anwaltlich geprüft werden, nicht über einen generischen Textbaustein.
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Schlussformel (BAG, Urteil vom 11.12.2012 — 9 AZR 227/11, bestätigt am 25.01.2022 — 9 AZR 146/21) — dieses Werkzeug bietet sie als in der Praxis übliche Kulanz an, nicht als Pflichtbestandteil.
- Die Zufriedenheits-Notenskala (1 „stets … vollsten Zufriedenheit" bis 6 „hat sich bemüht") ist eine seit Jahrzehnten etablierte Praxis-Konvention der Zeugnissprache, keine gesetzliche Vorschrift — bei Streit über die Note gilt eine abgestufte Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Elektronische Zeugnisse sind nach § 109 Abs. 3 GewO nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig — dieses Werkzeug erzeugt nur die PDF-Druckvorlage, die Formfrage liegt weiterhin beim Arbeitgeber.
- Zeugnisse in einer Fremdsprache werden nicht unterstützt, nur deutschsprachige Texte.
- Dieser Generator ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit über Note, Formulierung oder Beendigungsgrund empfiehlt sich die Prüfung durch eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei.
Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.